Persönliche Schutzausrüstung (PSA) auf Arbeitsbühnen


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Persönliche Schutzausrüstung für die Arbeit auf Arbeitsbühnen entsprechend der Bedienungsanleitung (PSA).
Enthalten ist

1 Stk. Auffanggurt IKG2Ba
1 Stk. Höhensicherungsgerät EN360 Typ HWB1,8
1 Stk. Ovaler Stahlkarabinerhaken
1 Stk. Gerätebeutel
 

Persönliche Schutzausrüstung

 

In Deutschland besteht keine grundsätzliche Pflicht zum Anlegen einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zur Sicherung gegen Absturz im Arbeitskorb einer Arbeitsbühne. Einige Regeln gelten aber trotzdem.

Wenn in der Bedienungsanleitung der Arbeitsbühne vom Hersteller das Anlegen einer PSA ausdrücklich gefordert wird, muss entsprechend gehandelt werden. Wird in der Anleitung keine PSA gegen Absturz gefordert und der Anwender will trotzdem (beispielsweise auf Grund einer Gefährdungsbeurteilung) eine PSA verwenden, sollten vorab Informationen vom Hersteller, etwa über Anschlagpunkte und Standsicherheit, eingeholt werden.

Eines ist immer zu beachten: Zuständig für die ordnungsgemäße Auswahl und ordnungsgemäße Verwendung einer PSA (Unterweisung) ist immer der Arbeitgeber des Bedieners.

Außerdem gilt: Persönlich heißt die Schutzausrüstung, weil Sie immer an die verwendende Person angepasst sein muss! Eine einzige PSA pro Arbeitsbühne reicht bei unterschiedlichen Bedienern deshalb in der Regel nicht aus!

 

(Quelle: BBI Inform Newsletter Spezial: Sicherheit beim Umgang mit Arbeitsbühnen)